Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Allgemeines

1.1.Diese AGB bilden die Grundlage für alle mit der Firma Baumaschinen Mietservice GmbH - im folgenden BAUMA genannt, abgeschlossenen Verträge.
1.2.AGB der Vertragspartner werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Firma BAUMA dies ausdrücklich schriftlich bestätigt. AGB der Kunden verpflichten die Firma BAUMA selbst dann nicht, wenn sie diesen nicht widerspricht.
1.3.Diese AGB gelten für alle Lieferungen von Maschinen, Geräten, Ersatzteilen sowie Verbrauchsmaterialien aber auch für Leistungen wie Service, Montagen oder Reparaturen.
1.4.Für die Vermietung von Baumaschinen und sonstigen Geräten gelten die Allgemeinen Mietbedingungen, welche auf der jeweils gültigen Preisliste ersichtlich sind.
1.5.Diese AGB gelten für die gesamte weitere Geschäftsbeziehung zwischen der Firma BAUMA und dem Kunden, bis die Firma BAUMA dem Kunden geänderte AGB bekannt gegeben hat.


2.Zustandekommen des Vertrages

2.1.Sämtliche Anbote verstehen sich freibleibend und verpflichten die Firma BAUMA nicht zur Lieferung und Leistung. Der Zwischenverkauf bleibt in jedem Fall vorbehalten.
2.2.Der Vertrag kommt zustande, sobald der vom Kunden erteilte Auftrag von der Firma BAUMA schriftlich, per Fax oder per E-Mail angenommen oder wenn von der Firma BAUMA der Bestellung tatsächlich entsprochen wurde.
2.3.Sämtliche Angaben über Maße, Gewichte oder sonstige technische Daten in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Preislisten und dergleichen sind unverbindlich. Maßgeblich sind ausschließlich die Spezifikationen im jeweiligen Vertrag.
2.4.Alle dem Kunden überlassene Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen stehen im jeweiligen Eigentum des Urhebers und sind auf Verlangen zurückzustellen. Diese dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Firma BAUMA nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden.
2.5.Service-, Montage- und Reparaturaufträge gelten als in jenem Umfang erteilt, der zur Instandsetzung bzw. dem ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich ist, auch wenn sich die Notwendigkeiten einzelner Arbeiten oder Auswechslungen von Teilen erst im Zuge der Durchführung ergibt.
2.6.Kostenvoranschläge für Service-, Montage- und Reparaturarbeiten sind unverbindlich und nur dann kostenlos, wenn ein Reparaturauftrag erteilt wird.


3.Preise und Nebenkosten

3.1.Die Preise sind Nettopreise für verzollte Ware.
3.2.Eventuell anfallende Mietvertragsgebühren, allfällige sonstige Steuern und Abgaben, Kosten für Ver- und Entladung, Transportkosten für die Hin- und Rücklieferung, Betriebsstoffe, Personalkosten für eine etwaige Einschulung oder den Betrieb des jeweiligen Mietgerätes, Wartungs-, Service- und Instandhaltungskosten, Versicherungskosten sowie sonstige Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters.
3.3.Sonstige Nebenkosten (Verpackung, Fracht, Verladung, Versicherung, Abladung, Aufbau, Abbau) richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand. Eine von der Firma BAUMA durchgeführte Kalkulation der Nebenkosten ist unverbindlich.
3.4.Die Preise für Service, Montage und Reparaturen sind Nettopreise. Sie richten sich nach dem aktuellen Stundensatz. Reparaturen werden bis zu einem Betrag von EUR 2.000,– exkl. MwSt. ohne die Rücksprache mit dem Kunden realisiert. Übersteigen die Kosten der Reparatur den Betrag von EUR 2.000,– exkl. MwSt., so wird der Kunde vor der Durchführung einer Reparatur darüber informiert. Lehnt dieser die Reparatur ab, wird eine Überprüfungspauschale in der Höhe von EUR 500,– exkl. MwSt. verrechnet. Wird an einem Produkt kein Fehler festgestellt, oder resultiert der vermeintliche Fehler aus unsachgemäßer Bedienung, wird ebenfalls eine Überprüfungspauschale in der Höhe von EUR 500,– in Rechnung gestellt.
3.5.Das zu reparierende bzw. servicierende Geräte muss vom Kunden in gereinigtem Zustand bereitgestellt werden. Bei Anlieferung des Gerätes zur Firma BAUMA gehen alle Kosten des Zu- und Abtransportes zu Lasten des Kunden.


4.Zahlungsbedingungen

4.1.Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen prompt bei Erhalt der Rechnung fällig. Alle Zahlungen sind spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.
4.2.Bei Zahlungsverzug ist die Firma BAUMA berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen von derzeit 8 % über dem Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu verrechnen.
4.3.Bei Zahlungsverzug ist die Firma BAUMA weiters berechtigt, mit der Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen bis zur Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Kunden inne zu halten.
4.4.Sind Teilzahlungen vereinbart, so tritt bei Verzug mit nur einer einzigen Teilzahlung, auch ohne Verschulden des Kunden, Terminverlust ein, und die gesamte Forderung wird sofort fällig. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes tritt Terminverlust dann ein, wenn die Firma BAUMA ihre Leistung erbracht hat, auch nur eine rückständige Leistung des Kunden seit sechs Wochen fällig ist sowie die Firma BAUMA den Kunden durch Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.
4.5.Ist der Kunde mit der Zahlung oder Leistung trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen in Verzug oder verweigert er grundlos die Übernahme des Kaufgegenstandes, so ist die Firma BAUMA berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden für jeden angefangenen Kalendermonat des Besitzes bei Neumaschinen 1/12 und bei Gebrauchtmaschinen 1/6 des Kaufpreises oder wahlweise eine höhere Entwertung des Kaufgegenstandes in Rechnung zu stellen. Die Firma BAUMA ist – außer gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutz-gesetzes – jedenfalls dazu berechtigt, den Kaufgegenstand unter Ausschluss eines Zurückbehaltungsrechtes des Kunden ohne gerichtliche Zuhilfenahme auf dessen Kosten nach vorheriger schriftlicher Aufforderung durch die vom Kunden hiermit eingeräumte Eigenmacht wieder in Besitz zu nehmen. Der Kunde ist verpflichtet, die Firma BAUMA umgehend Zutritt zum Kaufgegenstand zu ermöglichen.
4.6.Kommt es zu einem vom Kunden zu vertretenden Vertragsrücktritt, so ist dieser verpflichtet, zur Abgeltung des Erfüllungsinteresses der Firma BAUMA als pauschaliertem Schadenersatz mindestens 20% des Kaufpreises zu bezahlen.
4.7.Die Firma BAUMA ist nicht verpflichtet in Zahlung genommene Gegenstände (z.B. Eintauschmaschinen) dem Kunden bei einem Rücktritt vom Vertrag zurückzustellen. Bei Vertragsrücktritt hat Firma BAUMA die Wahl entweder das eingetauschte Gerät zurückzustellen oder dem Kunden den für die Eintauschmaschine geltenden Marktwert laut EUROTAX-Liste abzüglich 10% zu bezahlen.
4.8.Der Kaufgegenstand sowie Bestandteile und Zubehör sind vom Kunden in allen Fällen der Vertragsaufhebung auf dessen Kosten und Gefahr an die Firma BAUMA zurückzustellen.
4.9.Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenkosten im Eigentum der Firma BAUMA.
4.10.Bei einer Pfändung oder sonstigen Inanspruchnahme des Kaufgegen-standes ist der Kunde verpflichtet, das Eigentum der Firma BAUMA geltend zu machen, die Firma BAUMA unverzüglich schriftlich zu verständigen und der Firma BAUMA alle Aufwendungen für die Erhaltung des Eigentums zu ersetzen.
4.11.Der Geschäftsführer des Kunden haftet der Firma BAUMA persönlich für die Einhaltung dieser Verpflichtung.
4.12.Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt. Die Firma BAUMA wird Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes auf diese Frist und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
4.13.Vom Kunden erhobene Einwendungen gegen die Rechnung hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages.
4.14.Vom Kunden angeführte Zessionsverbote haben für Forderungen der Firma BAUMA keine Gültigkeit.
4.15.Gegen Ansprüche der Firma BAUMA kann der Kunde nur mit gerichtlich festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt abweichend davon: Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Verbrauchers ist ausgeschlossen, außerdie Firma BAUMA ist zahlungsunfähig, hat die Gegenforderung anerkannt, oder diese steht mit der Verbindlichkeit des Kunden in rechtlichem Zusammenhang.
4.16.Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Zahlungen, die er leistet, zuerst auf Reparaturkosten, dann auf Forderungen aus Ersatzteillieferungen der Firma BAUMA, dann aufZinsen und sonstige Nebengebühren und erst zum Schluss auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Leistungen (insbesondere Kaufgegen-stände, Waren) verrechnet werden. Allfällige Zahlungswidmungen des Kunden sind – sofern er nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist – unbeachtlich.


5.Lieferung und Leistung

5.1.Die vereinbarte Lieferzeit (Lieferfrist) ist unverbindlich, Sie beginnt mit Zustandekommen des Vertrages (wenn dies von einer behördlichen Genehmigung abhängt, mit deren Erteilung). Die Vereinbarung eines verbindlichen Liefertermins macht den Vertrag nicht zum Fixgeschäft, außer der Kunde ist ein Verbraucher im Sinne des Konsumenten-schutzgesetzes.
5.2.Wird aus Verschulden der Firma BAUMA eine unverbindliche Lieferfrist (Lieferzeit) um mehr als acht Wochen – ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes um mehr als 3 Wochen – , eine verbindliche Lieferfrist (Lieferzeit) um mehr als vier Wochen ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes um mehr als 2 Wochen – überschritten, so kann der Kunde der Firma BAUMA mit eingeschriebenem Brief – für Verbraucher im Sinne des Konsumenten-schutzgesetzes gilt die einfache Schriftform – eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf mit eingeschriebenem Brief vom Vertrag zurücktreten.
5.3.In Fällen höherer Gewalt (wie Krieg, öffentliche Unruhen, Einfuhr-, Durchfuhr- und Ausfuhrverbote und Kontingentierungen sowie ähnliche Ereignisse) sind sowohl die Firma BAUMA als auch der Kunde berechtigt, sechs Monate – sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist binnen drei Wochen – nach Überschreitung des ursprünglichen Liefertermins zurückzutreten.
5.4.Im Falle des Rücktritts ist die Firma BAUMA unter Ausschluss sonstiger Ansprüche des Kunden nur zur Rückzahlung der geleisteten Anzahlung verpflichtet.
5.5.Leistungstermine (Service, Montage und Reparaturen) sind unverbindlich. Die Firma BAUMA wird sich bemühen, abgestimmte Leistungstermine einzuhalten. Die Firma BAUMA weist in diesem Zusammenhang auch auf die eventuelle Abhängigkeit von Ersatzteillieferungen hin.
5.6.Firma BAUMA ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder nach Abschluss des Vertrages der Firma BAUMA Umstände bekannt werden, die begründeten Zweifel an der Zahlungsfähigkeit (Bonität) des Kunden aufkommen lassen.
5.7.Rücktritt des Verbrauchers nach § 5e Konsumentenschutzgesetzes: Im diesem Fall hat der Kunde die Kosten der Rückabwicklung (Kosten der Rücksendung von Lieferungen sowie notwendige Kosten der Rückerstattung des geleisteten Entgelts, insbesondere allfällige Bankspesen) zu tragen.


6.GefahrenübergangSofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, trägt der Kunde die Preisgefahr ab Bereitstellung des Kaufgegenstandes zur Abholung oder ab Übergabe des Kaufgegenstandes an einen Transporteur.
7.Informationspflicht des Kunden Der Kunde ist verpflichtet, sich vor einer Inbetriebnahme der gelieferten Maschine und/oder einer Verwendung der/des gelieferten Ersatzteile/s über die Verwendungsmöglichkeiten der/des gelieferten Produkte/s und der damit verbundenen Risiken vertraut zu machen. Erforderlichenfalls ist der Kunde verpflichtet, bei der Firma BAUMA oder einem anderen Fachmann eine entsprechende Einschulung oder fachmännischen Rat anzufordern.
8.Gewährleistung und Garantie

8.1.Die Firma BAUMA leistet dem Kunden gegenüber Garantie in jenem Umfang, in dem der Firma BAUMA vom jeweiligen Hersteller Garantie geleistet wird. Bei Neumaschinen leistet die Firma BAUMA jedoch höchstens für 1 Jahr Garantie, dass die von ihr gelieferten fabrikneuen Maschinen, Geräte und/oder Ersatzteile frei von solchen Konstruktions-, Material- und/oder Verarbeitungsfehlern sind, die die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigen. Nur im Vertrag ausdrücklich festgesetzte Eigenschaften der Ware gelten als ausdrücklich zugesichert. Die Durchführung der Garantieleistung verlängert nicht die ursprüngliche Garantiezeit. Für ausgetauschte Teile gewährt die Firma BAUMA Garantie im obigen Sinn für sechs Monate.
8.2.Die Garantie- oder Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl der Firma BAUMA auf die Reparatur oder den Austausch der schadhaften Teile. Ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos in das Eigentum der Firma BAUMA über und sind vom Kunden auf dessen Gefahr und Kosten zurückzustellen.
8.3.Die Garantie- oder Gewährleistung des Kunden hinsichtlich innerhalb des österreichischen Bundesgebietes befindlicher Geräte werden in der dem Gerätestandort nächstgelegenen zur Firma BAUMA gehörenden oder mit dieser verbundenen Werkstätte erfüllt. Der Kunde hat das betreffende Gerät an den durch die Firma BAUMA bekannt gegebenen Ort zur Durchführung der Garantie- oder Gewährleistung zu transportieren und von dort wieder abzuholen. Garantieverpflichtungen an fest installierten oder schwer demontierbaren Geräten werden am Gerätestandort erfüllt. Es besteht kein Anspruch auf Beistellung von Ersatzgeräten während der Erfüllung der Garantiepflichten durch die Firma BAUMA. Die Garantieverpflichtungen hinsichtlich außerhalb des österreichischen Bundesgebietes befindlicher Geräte erfüllt die Firma BAUMA nur nach Maßgabe besonderer, im jeweiligen Fall zu treffender Einzelvereinbarungen mit dem Kunden, keinesfalls jedoch zu ungünstigeren, als den vorstehenden für im Inland befindliche Geräte, geltenden Bestimmungen.
8.4.Für sämtliche Verschleißteile, bei Einbau fremder Teile, gebrauchs-bedingter Abnützung oder für außerhalb normaler Betriebsbedingungen liegende Umstände leistet die Firma BAUMA keine Garantie oder Gewähr, es sei denn der Kunde ist Verbraucher im Sinne des Konsumenten-schutzgesetzes.
8.5.Eigenmächtige Reparaturen des Kunden befreien Firma BAUMA von jeglicher Garantieverpflichtung. Sollte der Kunde zur Reparatur vertraglich ausnahmsweise berechtigt sein, so hat er Firma BAUMA über die geplanten Arbeiten vorab zu informieren.
8.6.Die Firma BAUMA ist zur Garantie- oder Gewährleistung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
8.7.Gewährleistungs- und Garantieansprüche einschließlich Händlerregress-ansprüche des Kunden setzen die Erhebung einer Mängelrüge voraus. Mängelrügen sind unverzüglich nach Übergabe der Ware bzw. nach Entdeckung eines verborgenen Mangels sowie vor dessen allfälliger Reparatur durch den Kunden und vor Versand von Ersatzteilen schriftlich zu erstatten, widrigenfalls die Ware als genehmigt gilt. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes.
8.8.Gewährleistungsansprüche einschließlich Händlerregressansprüche verjähren binnen 6 Monaten. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes verjähren binnen zwei Jahren ab Übergabe des Kaufgegenstandes (§ 933 ABGB).
8.9.Keine Garantie oder Gewährleistung leistet die Firma BAUMA für Reparaturen, Umbauten und Änderungen alter und fremder Anlagen sowie für gebrauchte Kaufgegenstände. Verbrauchern im Sinne des Konsumenten-schutzgesetzes gegenüber leistet die Firma BAUMA gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Gewähr, sofern nicht hinsichtlich eines gebrauchten Kaufgegenstandes die Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr im Einzelfall ausgehandelt wurde. Bei Kraftfahrzeugen ist eine solche Verkürzung nur dann wirksam, wenn seit dem ersten Tag der Zulassung mehr als ein Jahr verstrichen ist.


9.Haftung

9.1.Die Haftung der Firma BAUMA für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen. Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt der Haftungsausschluss nur bei leichter Fahrlässigkeit, nicht jedoch bei Personenschäden.
9.2.Gewährleistungs-, Nichterfüllungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden setzen die Erhebung einer unverzüglichen schriftlichen und detaillierten Mängelrüge voraus. Dies gilt nicht für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes.
9.3.Die Firma BAUMA haftet ferner nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter (mit Ausnahme von Erfüllungsgehilfen der Firma BAUMA) oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.
9.4.Die Firma BAUMA haftet nicht für Schäden, die der Kunde aufgrund der Nichtbeachtung des Vertrages in seinen Bestandteilen, insbesondere dieser AGB, oder durch widmungswidrige Verwendung verursacht hat.
9.5.Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, Vorschriften des Lieferwerkes über die Behandlung des Liefergegenstandes (Betriebs-anleitungen) – insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebenen Über-prüfungen und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.


10.Schlussbestimmungen

10.1.Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Schriftformgebot gilt nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Es gilt österreichisches Recht. Nicht anzuwenden sind jedoch die nicht zwingenden Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes und die Bestimmung des UN Kaufrechts.
10.2.Für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Zahlungen gilt 3133 Traismauer als Erfüllungsort vereinbart, auch wenn die Übergabe des Kaufgegenstandes vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
10.3.Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Landesgericht St. Pölten. Für Klagen gegen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 Konsumentenschutzgesetzes.
10.4.Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder unzulässig sein oder werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder unzulässige Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder unzulässigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt im Fall von Lücken. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt, dass die Parteien an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung vereinbaren werden, die ihren wirtschaftlichen Intentionen, die die Parteien mit der mangelhaften Bestimmung verfolgt haben, möglichst nahekommt.
10.5.Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift der Firma BAUMA umgehend mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden. Wünscht der Kunde im Fall von Namensänderungen, die nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurden, die Ausstellung einer neuen Rechnung, wird die Firma BAUMA diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprechen; dies hindert jedoch keinesfalls die Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung.
10.6.Überschriften in diesen AGB dienen lediglich der Übersichtlichkeit und interpretieren, begrenzen oder beschränken die jeweiligen Bestimmungen nicht.



Stand Jänner 2019